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1. Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ausgeführt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Entsprechende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.
2. Preise
2.1. Alle Angebote von »Vinzenz Goth« sind hinsichtlich Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. In Fällen, wo kein schriftlicher Auftrag vorliegt, gelten die AGB von »Vinzenz Goth«. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 2 500,- sollte der Auftrag von »Vinzenz Goth« schriftlich bestätigt werden.
2.2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Endpreise der von »Vinzenz Goth« sind in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise von »Vinzenz Goth« gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des evtl. dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
2.4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber, auch mündlich, veranlasst sind, werden berechnet.
2.5. Nach ordnungsgemäß erteiltem Auftrag (auch mündlich) ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Verarbeitete oder produzierte Ware und Aufwand müssen bei Rücktritt voll bezahlt werden.
2.6. Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag aus konstruktiven, designerischen oder sonstigen Gründen nicht gemäß seinem Angebot bzw. seiner Auftragsbestätigung ausgeführt werden kann, ist »Vinzenz Goth« berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ebenfalls kann »Vinzenz Goth« vor oder auch während des Auftrages zurücktreten, falls der Auftraggeber mit der zu produzierenden Internet-Site oder Werbung gegen Gesetze verstößt, ethische Grundsätze verletzt, diskriminierende oder sexistische Ansätze erkennen lässt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterungen.
2.7. Soweit »Vinzenz Goth« kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
3. Zahlung
3.1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt und ohne Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
3.2. Es kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Stornierungsgebühren entsprechen der jeweiligen Anzahlungshöhe.
3.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann »Vinzenz Goth« Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen »Vinzenz Goth« auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
3.4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.5. Mit Zahlung werden die AGB akzeptiert.
4. Lieferung
4.1. Hat sich »Vinzenz Goth« zum Versand verpflichtet, so wird dieser für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt übernommen, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführenden Personen übergeben worden ist.
4.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von »Vinzenz Goth« ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
4.3. Die angegebenen Lieferzeiten beginnen grundsätzlich erst dann, wenn alle zur Fertigung erforderlichen Angaben, Zeichnungen und Materialien im Besitz von »Vinzenz Goth« sind. Änderungen in der Ausführung während der Laufzeit der Aufträge bedingen eine entsprechende Verlängerung der zugesagten Fristen.
4.4. Fälle höherer Gewalt und damit vergleichbare Ereignisse entbinden »Vinzenz Goth« von der rechtzeitigen Lieferung und geben »Vinzenz Goth« außerdem das Recht, die Lieferung ohne Gewährung von Schadensersatz und ohne Nachlieferungspflicht einzustellen. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerung oder Lieferungseinstellung bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.
4.5. Gerät »Vinzenz Goth« in Verzug, so ist zunächst eine für »Vinzenz Goth« angemessene Nachfrist zu gewähren.
4.6. Eine Lieferverpflichtung seitens »Vinzenz Goth« besteht nicht. Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen sind ausdrücklich kein Grund für Schadenersatzanspruch oder Entschädigungsanspruch, auch nicht nach einer dem Lieferanten gesetzten Nachfrist.
4.7. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von »Vinzenz Goth« als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
4.8. »Vinzenz Goth« steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
4.9. Kündigung eines Werkvertrages / Dienstvertrages. Wird ein Werkvertrag / Dienstvertrag seitens des Auftraggebers (Bestellers) gekündigt ist die vereinbarte Gesamtvergütung bereits erbrachter Leistungen vollständig zu leisten. Weitere Forderungen nicht erbrachter Leistungen aus dem Werkvertrag/Dienstvertrag werden nach den zustehenden ansprüchen vergütet. Statt der Ansprüche aus § 649 BGB kann der Unternehmer für Aufwendungen und entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag von 15% des Gesamtpreises geltend machen. Der Anspruch steht dem Unternehmer nicht zu, wenn der Besteller nachweist, dass der dem Unternehmer nach § 649 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von »Vinzenz Goth« gegen den Auftraggeber ihr Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an »Vinzenz Goth« ab. »Vinzenz Goth« nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftraggeber bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist »Vinzenz Goth« auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung von »Vinzenz Goth« beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl das Auftraggebers verpflichtet. Bei Be- und Verarbeitung von »Vinzenz Goth« und in dessen Eigentum stehender Ware ist »Vinzenz Goth« als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen.
Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist »Vinzenz Goth« auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
6. Beanstandungen, Gewährleistungen
6.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie der zu Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Dies gilt auch bei mündlich erteilten Aufträgen. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
6.2. Beanstandungen sind nur schriftlich innerhalb von einer Woche oder nach Empfang der Ware oder Dienstleistung zulässig. Beschädigte oder mangelhafte Ware oder Dienstleistungen sind unverzüglich zurückzuschicken oder uns zugänglich zu machen, andernfalls erlischt der Schadensanspruch.
6.3. Bei berechtigten Beanstandungen oder nicht vollständiger Auftragserfüllung ist »Vinzenz Goth« nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatz- bzvv. Nachlieferung in einem angemessenen Zeitrahmen verpflichtet und zwar nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatz- bzw. Nachlieferung. Im Falle verzögerter oder unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber dann Herabsetzung der Vergütung in angemessener Form verlangen.
6.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Dienstleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.
6.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet »Vinzenz Goth« nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist »Vinzenz Goth« von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. »Vinzenz Goth« haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferenten durch Verschulden von »Vinzenz Goth« nicht bestehen oder durchsetzbar sind.
6.6. Zulieferungen (auch Datenträger) durch »Vinzenz Goth« oder durch einen von ihr eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens »Vinzenz Goth«.
6.7. Falls trotz Vereinbarung die Lieferung oder Dienstleistung, aufgrund Fehlplanung des Auftraggebers, nicht möglich sein sollte oder größere Verzögerungen eintreten, trägt auch bei vereinbartem Festpreis der Auftraggeber die Mehrkosten.
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung(OS) zur Verfügung. Die Plattform ist unter dem folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
6.8. »Vinzenz Goth« übernimmt auf die von ihr verkauften Produkte eine Garantie von 6 Monaten. Diese bezieht sich lediglich auf das Produkt und nicht auf Ein- und Ausbau, Verarbeitung und eventuell weitere Kosten oder Folgekosten.
7. Haftung
»Vinzenz Goth« haftet grundsätzlich nur, soweit »Vinzenz Goth« Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
7.1. Im Übrigen gelten für die Haftung von »Vinzenz Goth« bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Erzeugnissen zum Gegenstand oder Weiterentwicklung von Leistungen, so haftet »Vinzenz Goth« nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
7.2. Für Folgeschäden, die aus fehlerhafter, verspäteter oder nicht getätigter Leistungen, Lieferung entstehen, haftet »Vinzenz Goth« ausdrücklich nicht.
7.3. Ausgeschlossen sind alle Schadenersatzansprüche, die über den unmittelbaren Ersatz von schadhaften Leistungen, Einzelteilen oder Lieferungen hinausgehen, insbesondere jede Haftung für Personen, Unfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen sowie Demontage oder Montagekosten.
7.4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von »Vinzenz Goth«.
7.5. Im kaufmännischen Verkehr haftet »Vinzenz Goth« stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
7.6. »Vinzenz Goth« haftet grundsätzlich maximal nur bis zur Höhe des Auftragwertes, und dies nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln. Dies gilt auch bei Miet-, Nutzungs-, Kooperations- und/oder Pachtverträgen. Bei Verträgen dieser Art liegt die Haftungsobergrenze bei einer Monatsmiete, bzw. 1 Monatsgebühr. Ausdrücklich auch, wenn ein langfristiger Vertrag, mit monatlicher oder turnusmäßiger Zahlung mit höherer Gesamtsumme, geschlossen wurde. »Vinzenz Goth« (Vermieter) hat für die Vertragserfüllung des Miet-, Nutzungs- und/oder Pachtverhältnisses Sorge zu leisten, Schadenersatzansprüche, aufgrund Nicht-Durchführbarkeit eines Miet-, Nutzungs- und/oder Pachtverhältnisses sind ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Gründe der Nichtdurchführbarkeit von »Vinzenz Goth« (Vermieter) nicht zu vertreten sind und/oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht abzusehen waren, und/oder die Wiederherstellung der Durchführbarkeit unverhältnismäßig aufwendig zum Vertrag an sich ist.
7.7. Die Einholung von polizeilichen und sonstigen Genehmigungen ist Sache des Auftraggebers.
7.7. »Vinzenz Goth« haftet nicht wenn dem Auftraggeber Zugangsdaten zu Testsystemen oder Livesystemen gegeben werden, da eine Bearbeitung der Leistung und Manipulation der Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte möglich ist.
8. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Sämtliche Entwürfe sind urheberrechtlich Eigentum von »Vinzenz Goth« falls nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Regelung zwischen dem Auftraggeber und »Vinzenz Goth« besteht.
9. Impressum
»Vinzenz Goth« darf auf seinen Erzeugnissen in kleiner Form auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
10. Abtretungsanzeige, Abtretungsverbot
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von »Vinzenz Goth« ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
11. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
11.1. Der Auftraggeber darf kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
11.2. Der Auftraggeber darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12. Datenschutz (§ 33 BDSG)
»Vinzenz Goth« wird personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung des vorliegenden Vertragsverhältnisses speichern. »Vinzenz Goth« speichert nur solche Daten, die sie zur Durchführung des vorliegenden Vertrages benötigt.
13. Rechtswirksamkeit
Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Geschäftsbedingungen tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Auf diesen Vertrag findet des Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss des UN-Kaufrechts Anwendung.
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis und seiner Durchführung – unter Einschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen ist der Sitz von »Vinzenz Goth« (Berlin), soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Vinzenz Goth
Am Änger 32a
82497 Unterammergau
Mobil.: +49 (0)175 88 04 861
E-Mail: info@vinzenz-goth.com
USt-IdNr.: DE302278014
Stand: September 2024
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